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BGH, 06.07.1971 - 5 StR 258/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zur Beurteilung einer Persönlichkeitsveränderung eines Angeklagten - Kenntnis eines Opfers von der Absicht des Täters bei Drohung - Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Erforderlichkeit einer ...
Papierfundstellen
- MDR 1972, 16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52
Wegschaffung eines Betrunkenen - § 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt', …
Auszug aus BGH, 06.07.1971 - 5 StR 258/71
Denn das Opfer braucht bei der Drohung nicht zu wissen oder zu ahnen, daß es beraubt werden soll und auf welche Sachen es die Täter abgesehen haben (BGHSt 4, 210, 212 [BGH 21.05.1953 - 4 StR 787/52]; 20, 32, 33 [BGH 15.09.1964 - 1 StR 267/64]; BGH 5 StR 341/63 vom 17.9.1963). - BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64
Wegnahme nach Kuß - § 249 StGB, (Ausnutzen von) Gewalt, finale Verknüpfung
Auszug aus BGH, 06.07.1971 - 5 StR 258/71
Denn das Opfer braucht bei der Drohung nicht zu wissen oder zu ahnen, daß es beraubt werden soll und auf welche Sachen es die Täter abgesehen haben (BGHSt 4, 210, 212 [BGH 21.05.1953 - 4 StR 787/52]; 20, 32, 33 [BGH 15.09.1964 - 1 StR 267/64]; BGH 5 StR 341/63 vom 17.9.1963). - BGH, 08.06.1971 - 5 StR 261/71
Verurteilung wegen Diebstahls und wegen versuchten Diebstahls - Anordnung der …
Auszug aus BGH, 06.07.1971 - 5 StR 258/71
Der Hang zu erheblichen Straftaten kann, da die Beispiele in.§ 42 e. Abs. 1 Nr. 3 StGB nur Richtlinien geben ("namentlich"), auch aus anderen Umständen gefolgert werden (BGH 5 StR 261/71 vom 8.6.19.71). - BGH, 17.09.1963 - 5 StR 341/63
Unzulässigkeit einer Verfahrensbeschwerde im strafprozessualen Revisionsverfahren …
Auszug aus BGH, 06.07.1971 - 5 StR 258/71
Denn das Opfer braucht bei der Drohung nicht zu wissen oder zu ahnen, daß es beraubt werden soll und auf welche Sachen es die Täter abgesehen haben (BGHSt 4, 210, 212 [BGH 21.05.1953 - 4 StR 787/52]; 20, 32, 33 [BGH 15.09.1964 - 1 StR 267/64]; BGH 5 StR 341/63 vom 17.9.1963).